Beiträge
Die Beiträge zu den einzelnen Unterstützungs- und Versorgungsfonds der Wohlfahrtskasse sind primär vom Alter der Mitglieder abhängige fixe EURO-Beiträge und orientieren sich grundsätzlich an der angestrebten Leistung des jeweiligen Fonds. Das tatsächliche persönliche Einkommen findet mangels Kenntnis durch die Wohlfahrtskasse in diesen Regelbeiträgen noch keine Berücksichtigung.
Es gilt jedoch, dass auf Antrag die Beiträge zur Wohlfahrtskasse in Abhängigkeit von den persönlichen Einnahmen/Einkünften aus (zahn)ärztlicher Tätigkeit unter bestimmten Umständen ermäßigt werden können.









