OÖ Ärztekammer

Dritte Änderung der Reihungskriterienverordnung

Die Ärztekammer für OÖ möchte Ihnen die wesentlichen Änderungen im Zuge der Richtlinie für die Auswahl von Vertragsärzte/Vertragsärztinnen und Vertragsgruppenpraxen bzw. von Mitgliedern von Vertragsgruppenpraxen bekannt geben, die mit 23. Juli 2009 im BGBl II 239/2009 veröffentlicht wurde.

Durch die Änderung der Reihungskriterienverordnung kommt es zu einer Änderung für die Fachrichtung Frauenheilkunde und Geburtshilfe:

Die Kriterien für die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber um Einzelverträge mit den Krankenversicherungsträgern sind um einen weiteren Punkt zu erweitern:

Bei Ausschreibungen von Einzelverträgen im Sonderfach „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ ist die durch das weibliche Geschlecht zusätzlich vermittelbare besondere Vertrauenswürdigkeit zu bepunkten. Diese Bewertung hat in der Höhe von 10% der von Ärztekammer für OÖ und OÖ Gebietskrankenkasse festgelegten, erreichbaren Punkte aus den Vergaberichtlinien zu erfolgen.

Dies bedeutet in der Praxis, dass Frauen zukünftig bei Ausschreibungen im Sonderfach „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ maximal 5,948 Punkte für diesen, durch die 3. Reihungskriterienverordnung neu aufzunehmenden Punkt, erhalten können.

Die Änderung der Reihungskriterien wird für alle Ausschreibungen ab dem 1. Jänner 2010 gültig.

Vergaberichtlinie gem. Verordnung des BM

Die Vergaberichtlinien sind aufgrund der Verordnung über die Auswahl der Vertragsärztinnen/Vertragsärzte (§ 343 Abs. 1) welche mit 1. Jänner 2003 in Kraft getreten und in Oberösterreich am 1. März 2004 zur Anwendung gekommen, erstellt worden.

Eines der grundlegenden Aufgaben der Ärztekammer ist es, die ausreichende medizinischen Versorgung der Bevölkerung in bestmöglicher Qualität zu gewährleisten. Die administrativen Agenden hinsichtlich der Ausschreibung und Besetzung von Vertragsarztstellen werden in der Ärztekammer für OÖ. durch die Abteilung Vertragsarztstellen & EDV übernommen.

Die Ausschreibung und Besetzung erfolgt im Einvernehmen mit der OÖ. Gebietskrankenkasse und die Vergaberichtlinien gewährleisten dass der Bewerber mit der höchsten Punkteanzahl grundsätzlich den Kassenvertrag, ohne Verhandlungen zwischen Kasse und Kammer und mit Garantie, ohne äußere Einwirkungen bekommt.

Tips und Tricks zu Kassenstellen