OÖ Ärztekammer

Kassenstellen - § 2 Verträge + kleine Kassen

Eine der grundlegenden Aufgaben der Ärztekammer ist es, die ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung in bestmöglicher Qualität sicherzustellen. Das geschieht durch den Stellenplan, den wir gemeinsam mit der OÖ Gebietskrankenkasse ausarbeiten. Auch die Ausschreibung und die Besetzung der Vertragsarztstellen erfolgt im Einvernehmen mit der OÖ Gebietskrankenkasse und bezieht auch die Kassenverträge der Sonderversicherungsträger (VA, BVA, SVA) ein.

Die Vergaberichtlinien für die Auswahl von Vertragsärztinnen und –ärzten, bzw. Vertragsgruppenpraxen oder deren Mitglieder haben wir gemeinsam mit der OÖ Gebietskrankenkasse erarbeitet und damit der Verordnung über die Auswahl der Vertragsärztinnen / Vertragsärzte (§ 343 Abs. 1) Folge geleistet.

Es wird gewährleistet, dass der Bewerber mit der höchsten Punkteanzahl grundsätzlich den Kassenvertrag ohne Verhandlungen zwischen Kasse und Kammer und mit Garantie ohne äußere Einwirkungen bekommt.

Auf diesen Seiten werden Sie immer mit aktuellen Informationen für diese Bereiche versorgt.

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