OÖ Ärztekammer
Ärztestatus

Aktuelle Infoblätter für die "Ersteintragung in die Ärzteliste"

ÖAK Infoblatt für EWR-Staatsbürger u. gleichgestellte Drittstaatsangeh. 12 ÄG-Novelle 20. Juli 09

ÖÄK Infoblatt Eintragung in die Ärzteliste 01

Erstmalige Eintragung in die Ärzteliste

(erforderliche persönliche Dokumente siehe obiges pdf.Infoblatt)

Auf Grund der Bestimmungen des Ärztegesetzes (4, § 27) ist jeder Arzt  verpflichtet, sich unmittelbar vor Antritt der ersten postpromotionellen Ausbildungsstelle bzw. vor Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in die Ärzteliste eintragen zu lassen.

Diese Eintragung können Sie 

Montag + Donnerstag von 8.00 – 12.00Uhr u.  13.00 – 16.30Uhr

Dienstag + Mittwoch  von 8.00 – 12.00Uhr u.  13.00 – 16.00Uhr

Freitag von 8.00 – 12.00Uhr

in der Ärztekammer f. OÖ, Abteilung Standesführung (2.Stock – Zi. 34) vornehmen.  

Kontaktpersonen:

Fr. Michaela Stieringer  - DW 252 (stieringer@aekooe.or.at)

Fr. Brigitte Wögerbauer – DW 286 (woegerbauer@aekooe.or.at)

Als Nachweis für die Eintragung in der Ärzteliste und der damit verbundenen Berufsberechtigung als Ärztin/Arzt  in Österreich erhalten Sie einen durch die Österr.Ärztekammer ausgestellten  Ärzteausweis (Scheckkarte).

Mit der Eintragung in die Ärzteliste der Ärztekammer f. OÖ sind Sie gleichzeitig Mitglied der Wohlfahrtskasse der Ärztekammer f. OÖ. Entsprechende Informationen erhalten Sie im Rahmen Ihrer Ersteintragung  (2. Stock - Zi. 31, 32)

 

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