Info Spezial - Jungmediziner
Bewerbung um eine Turnusstelle
Für die Erlangung einer Turnusstelle ist eine Bewerbung direkt bei den Rechtsträgern der einzelnen Krankenhäuser erforderlich.
Für alle OÖ Landeskrankenhäuser erfolgt die Bewerbung um eine Ausbildungsstelle zum Arzt f. Allgemeinmedizin ab 1.7.2004 einheitlich bei der Personalstelle der Ld. Nervenklinik Wagner-Jauregg (Fr. Renate Etzlstorfer Tel. 0732/6921-22352). Diese Bewerbungen werden dann bei Bedarfsanmeldung der einzelnen Landes-krankenhäuser automatisch weitergeleitet.
Listen aller OÖ Krankenhäuser u. Lehrpraxen mit Ausbildungsstellen können gerne in der Abteilung Standesführung angefordert bzw. unter www.aekooe.or.at ausgedruckt werden.
Vor Antritt der ersten postpromotionellen Stelle ist lt. Ärztegesetz die Eintragung in die Ärzteliste erforderlich. Die folgenden Unterlagen sind im Original (bzw. beglaubigte Kopien) erforderlich:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Promotionsurkunde / Approbationsurkunde / Nostrifikationsbescheid
- Auszug aus dem Österr. Strafregister bzw. gleichwertige Bestätigung aus dem Heimatland (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des ärztlichen Berufes (nicht älter als 3 Monate)
- Gegebenenfalls Heiratsurkunde / Geburtsurkunde von Kindern
- Anmeldung zur Sozialversicherung (nur bei Lehrpraxen erforderlich)
- 2 Lichtbilder
- € 13,20 Vergebührung der Eintragung
- € 13,20 Vergebührung Ärzteausweis
Bei nicht-österreichischer-EWR-Staatsbürgerschaft ersuchen wir um Kontaktaufnahme bzgl. der ergänzend erforderlichen Unterlagen u. Bestätigungen.
Eintragung in die Liste der Jungmediziner
Da eine Eintragung in der Ärzteliste (und somit die Pflichtmitgliedschaft bei der Ärztekammer) erst mit Turnusbeginn zu erfolgen hat, empfehlen wir vorweg eine Vormerkung in der Jungmedizinerliste.
In diesem Fall kann Ihnen die Ärztekammer bereits Informationen über allgemeine standespolitische Belange und Fortbildungsveranstaltungen zusenden.
Übergangsbeschäftigung f. Medizinpromoventen
In der Vergangenheit sind mitunter Unternehmen (insbesondere aus dem pharmazeutischen Bereich) an uns herangetreten, die übergangsbeschäftigungen für stellenlose Medizinpromoventen anzubieten haben.
Nach dem Datenschutzgesetz ist es uns aber untersagt, die Namen stellenloser Medizinpromoventen Dritten zur Kenntnis zu bringen, was natürlich die Herstellung eines Kontaktes zu anfragenden Betrieben wesentlich erschwert.
Eine Bekanntgabe wäre uns nur dann gestattet, wenn der stellenlose Medizinpromovent hiezu die schriftliche Zustimmung erteilt.
Sollte daher Interesse daran bestehen, dass Ihr Name und Ihre Adresse Betrieben, die Übergangsbeschäftigungen anzubieten hätten, mitgeteilt wird, müssen wir ersuchen, eine Zustimmungserklärung auszufüllen und zu unterfertigen.
Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es natürlich nicht möglich ist, auf diesem Weg Turnusplätze zu vermitteln. Festgehalten wird ferner, dass eine Selektion und Überprüfung eingeladener Angebote nicht durchgeführt werden kann, weshalb auch die Qualität der Angebote nicht abgeschützt werden kann.
Auskünfte u. Informationsmaterial
Auskünfte über:
- die Ärzteausbildungsordnung
- die Anschriften der einzelnen Krankenanstalten
- die Ausildungsstätten und Ausbildungsstellen
- die Lehrpraxisinhaber usw.
- Informationsmaterial der ÖÄK betreffend Anrechnung von Ausbildungszeiten im Ausland.
- die Zustimmungserklärung (siehe File zum Download)
sowie auf der Homepage der österr. Ärztekammer unter www.aerztekammer.at
Kontaktpersonen in der Abteilung Standesführung (2. Stock/Zimmer 34):
Michaela Stieringer (0732/77 83 71-DW 252)
Brigitte Wögerbauer (0732/77 83 71-DW 286)
e-mail: standesfuehrung@aekooe.or.at









